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  • Quellensteuer

    In der Schweiz zahlen ausländische Arbeitnehmer monatlich die sogenannte Quellensteuer auf ihren Erwerbs- oder Ersatzeinkommen. Diese wird vom Arbeitgeber in Abzug gebracht. Die Quellensteuertarife sind kantonal geregelt und werden quartalsweise vom Arbeitgeber an die Kantonalen Steuerverwaltungen abgeliefert.

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