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  • Ehevertrag

    Wer denkt bei der Heirat schon an finanzielle Folgen bei Trennung, Scheidung oder im Todesfall? Genau, die Wenigsten. Aber mehr als 30% der Eheleute lassen sich scheiden und dann beginnen Diskussionen. Auch bei grösseren Vermögensunterschieden zwischen den Eheleuten kann es spätestens beim Erben um Diskussionen gehen. Vermeiden Sie dies, und regeln Sie Ihren Güterstand

     

    Unser Angebot zum Ehevertrag

    Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Sie…

    • demnächst heiraten und Ihre finanziellen Regelungen klar festhalten wollen
    • Sie sich selbständig machen und wünschen, dass Sie und ihr Partner abgesichert sind?
    • Sie vermögend sind und Sie sich absichern wollen

    Das Ehe- und Erbrecht können nicht isoliert betrachtet werden. Durch den Ehevertrag haben Sie die Möglichkeit, Ihr eheliches Vermögen nach dem gewünschten Güterstand aufzuteilen. 

     

    Die Teilung des Nachlassvermögens erfolgt nach Gesetz und Ihrer möglichen letztwilligen Verfügung/Erbvertrag. 

     

    In einem klärenden Gespräch zeigen wir Ihnen die Besonderheiten auf und unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Verträge.

    Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.