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  • Unterstützung bei der AHV-Revision

    Treffen Sie vorgängig keine Abklärungen, kann Sie dies teuer zu stehen kommen. Die AHV-Revision findet in der Regel alle fünf Jahre statt. Entscheidet der Revisor anders, werden Ihnen die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge der letzten Jahre inkl. Verzugszinsen aufgerechnet. 

     

    Wir beraten Sie bereits frühzeitig und stellen sicher, dass Sie keine unangenehmen AHV-Nachforderungen zu leisten haben.

     

    AHV-Fallstricke

    Wussten Sie…

    • dass Sie, bevor Sie einen freien Mitarbeiter einstellen oder ihm das erste Mal „Honorar“ auszahlen, darauf achten sollten, ob er tatsächlich im Sinne der AHV als selbständig Erwerbender erfasst wurde?
    • dass der jährliche AHV-Freibetrag für den Nebenerwerb nicht angewendet werden darf für Aushilfen, welche keiner Haupterwerbstätigkeit nachgehen oder bei Studenten, Hauswarten und Haushaltshilfen?
    • dass insbesondere freischaffende Fotografen, EDV-Speziallisten, Journalisten etc. in den meisten Fällen von den Ausgleichskassen nicht als selbständig Erwerbende akzeptiert werden?

    Kontaktieren Sie uns, wenn Sie nicht sicher sind oder Ihren Fall abgeklärt haben möchten.

    Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.