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  • Erbvertrag

    Der Erbvertrag ist ein Rechtsgeschäft zwischen den lebenden Erben. Voraussetzung dafür ist, dass alle Erben damit einverstanden sind. 

     

    Vorteile für einen Erbvertrag

    • Pflichtteile können ausgeschlossen werden
    • Meistbegünstigung zu Gunsten einzelner Erben
    • Ausgleichungspflicht kann ausgeschlossen werden

    Mögliche Nachteile eines Erbvertrags

    • Alle Erben und insbesondere die Pflichtteilsgeschützten Erben müssen damit einverstanden sein und den Vertrag mit unterzeichnen
    • Der Vertrag muss öffentlich beurkundet werden
    • Bei einer späteren Änderung müssen wiederum alle Erben ihr Einverständnis dazu geben
    • Eine Aufhebung und/oder Änderung des Vertrages bedarf einer öffentlichen Beurkundung

    Könnten Sie sich den Abschluss eines Erbvertrages vorstellen? Besprechen Sie mit uns Ihre Vorstellungen und lassen Sie sich beraten. Gerne beraten wir Sie in Zusammenarbeit mit dem Notar und entwerfen eine mögliche Vertragsvariante.

    Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.