Grundstückgewinnsteuer
Natürliche und juristische Personen bezahlen bei der Veräusserung von Grundeigentum eine Grundstückgewinnsteuer.
- Sie beabsichtigen Ihr Haus zu verkaufen und möchten Bescheid über die Höhe der Grundstückgewinnsteuer haben?
- Sie haben das Formular zur Ermittlung der Grundstückgewinnsteuer erhalten und wissen nicht, wie dieses auszufüllen ist?
- Sie sind sich nicht sicher, welche Kosten in Abzug gebracht werden dürfen?
Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Erstellung und Veranlagung sowie der Ersatzbeschaffung bzw. dem Aufschub der Grundstückgewinnsteuer.
Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.