Quellensteuer
In der Schweiz zahlen ausländische Arbeitnehmer monatlich die sogenannte Quellensteuer auf ihren Erwerbs- oder Ersatzeinkommen. Diese wird vom Arbeitgeber in Abzug gebracht. Die Quellensteuertarife sind kantonal geregelt und werden quartalsweise vom Arbeitgeber an die Kantonalen Steuerverwaltungen abgeliefert.
Eidgenössische Steuerverwaltung
In der Schweiz zahlen ausländische Arbeitnehmer monatlich die sogenannte Quellensteuer auf ihren Erwerbs- oder Ersatzeinkommen. Diese wird vom Arbeitgeber in Abzug gebracht. Die Quellensteuertarife sind kantonal geregelt und werden quartalsweise vom Arbeitgeber an die Kantonalen Steuerverwaltungen abgeliefert.
Eidgenössische Steuerverwaltung