Verrechnungssteuer
Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund an der Quelle erhobene Steuer auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens.
Wir unterstützen folgende Steuerpflichtige bei der Rückforderung:
- Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz
- Juristische Personen mit Sitz in der Schweiz
- Erbengemeinschaften mit Sitz in der Schweiz
Wir sind einfach in Zürich-Nord zu erreichen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.