Vorsorgeauftrag
Unter anderem hat das Erwachsenenschutzrecht zwei Instrumente zur Selbstbestimmung gesetzlich verankert und schweizweit vereinheitlicht: Den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung.
Vorsorgeauftrag
Wer rechtzeitig vorsorgt, kann damit sicherstellen, dass bei einer späteren Urteilsunfähigkeit der eigene Wille respektiert wird. Für den Fall eines Unfalls oder einer Krankheit mit einer vorübergehenden oder dauerhaften Urteilsunfähigkeit kann die eigene Versorgung individuell und verbindlich geregelt werden. Wir beraten Sie und zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten für Sie offenstehen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir freuen uns.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Massnahmen man im Fall einer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht bzw. wer im Ernstfall über medizinische Massnahmen entscheidet. Ebenso können Anordnungen für den eigenen Sterbeprozess getroffen werden.
Gerne besprechen wir die Möglichkeiten mit Ihnen und zeigen auf, wie Sie vorzugehen haben und wie wichtig es ist, dass Sie sich selbst bestimmen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.